Reisesicherheit aktuell
Deutschland: EVG und Verdi rufen am Montag 27.März zum Warnstreik auf
Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und die Gewerkschaft Verdi haben in Folge des Tarifkonflikts mit der Deutschen Bahn einen erneuten Warnstreik für Montag, den 27.03. angekündigt.
Betroffen von der Warnstreik-Aktion sind der Fern-, Regional-, und S-Bahn-Verkehr der Deutschen Bahn sowie weiterer Eisenbahn-Unternehmen. Verdi ruft zudem zu Arbeitsniederlegungen an mehreren Flughäfen auf, sowie im öffentlichen Nahverkehr in den Bundesländern Hessen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Sachsen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Bayern.
Die Deutsche Bahn stellt den gesamten Fernverkehr ein. "So gut wie kein Eisenbahnverkehr" werde möglich sein, sagt Bahn-Personalvorstand Martin Seiler. Fahrgäste, die für Montag oder Dienstag eine Bahnreise gebucht haben, könnten das Ticket noch bis einschließlich zum 4. April flexibel nutzen, kündigte die Bahn an.
Bestreikt werden in großem Umfang die deutschen Flughäfen, etwa am größten Airport in Frankfurt kommt der Passagierverkehr zum Erliegen.
Wir bemühen uns, Gäste die am Montag abfliegen, auf alternative Flugmöglichkeiten am Sonntag oder Dienstag umzubuchen, immer in enger Rücksprache mit den betroffenen Gästen.
Falls die Anreise mit der Bahn geplant ist, bitten wir, auf den Sonntag bzw. Dienstag auszuweichen, eine Umbuchung der Bahnfahrkarten ist hierzu nicht notwendig.
Rückreisende Gäste werden über die Reiseleitung und örtliche Leistungspartner betreut.
Wir informieren Freitagvormittag über die neuesten Erkenntnisse.
Für Umbuchungen und Stornierungen gelten im Jahr 2023 die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Stand: 23. März 2023
Ecuador: Auswärtiges Amt aktualisiert Sicherheitshinweis
Das Auswärtige Amt hat am 7. März seinen Sicherheitshinweis zu Ecuador aktualisiert. Darin informiert es über die zunehmende Aktivität des Cotopaxi-Vulkans und den Ausnahmezustand in der Provinz Esmeraldas, der für zunächst 60 Tage gilt.
In der Provinz Esmaraldas, die im Nordwesten Ecuadors an der Grenze zu Kolumbien liegt, hatten Bandenkriminalität und Anschläge auf Sicherheitskräfte und zivile Ziele zuletzt stark zugenommen. Als Ursache für die zunehmende Gewaltkriminalität im gesamten Bereich der ecuadorianischen Pazifikküste sehen Beobachter die wachsende Bedeutung dieser Region für den internationalen Drogenhandel.
Die Aktivität des südlich von Quito in der zentralen Anden-Kordillere gelegenen Vulkans Cotopaxi ist jüngst deutlich angestiegen. Nach einer Eruption am 5. März hatte sich über dem Krater eine kleinere Aschewolke gebildet. Aktuell fordern die Behörden zu erhöhter Wachsamkeit auf, größere Zugangsbeschränkungen für Gebiete um den Vulkan gibt es bisher nicht. Ebenso wenig gibt es aktuell Beschränkungen des Flugverkehrs im Luftraum des Landes.
Aktuell reisen zahlreiche Gäste von uns in Ecuador, unseren Gästen geht es gut. Weitere Ecuador-Reisen beginnen wieder ab dem 19. März.
Übernachtungen und Besichtigungen in der Provinz Esmeraldas sind bei keiner unserer Ecuador-Reisen vorgesehen. Wanderungen und Aufenthalte im Umkreis des Cotopaxi haben wir dagegen bei allen unseren Ecuador-Reisen eingeplant. Wir werden zusammen mit unseren ecuadorianischen Partnern die weitere Entwicklung der Aktivität des Vulkans sehr aufmerksam verfolgen und bei Bedarf unsere Reiseprogramme der Lage anpassen.
Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Ecuador-Reisen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Stand: 7. März 2023
Weltweit: Aufhebung der 2G-Regel ab 7. April 2023
Zeitgleich mit dem Auslaufen des SARS-CoV-2-Infektionsschutzgesetzes der deutschen Bundesregierung am 7. April ändern wir die bisher geltenden Voraussetzungen zur Teilnahme an unseren Reisen und heben die sog. 2G-Regel auf.
Die seit Herbst 2021 geltende Bestimmung, dass nur vollständig Geimpfte bzw. Genesene an Reisen von Studiosus und Marco Polo teilnehmen dürfen, gilt ab dem 7. April somit nicht mehr.
Mit der Aufhebung der 2G-Regel folgen wir den Vorgaben der Bundesregierung, die zuletzt zahlreiche Maßnahmen zum Infektionsschutz sogar vorzeitig und somit vor dem ursprünglich vorgesehenen Stichtag Anfang April aufgehoben hatte. In den letzten Monaten wurden zudem auch in vielen anderen Ländern Restriktionen für Nicht-Geimpfte bei Einreise und im Reiseverkehr selbst gelockert bzw. gänzlich abgeschafft.
Aktuell gibt es nur noch eine sehr geringe Zahl von Ländern, die bei Einreise einen Nachweis über eine vollständige Impfung bzw. eine Genesung fordern. Es bestehen somit in fast allen unseren Reiseländern auch keine relevanten organisatorischen Beeinträchtigungen für Nicht-Geimpfte, die deren Reiseteilnahme erschweren würden.
Bereits zum 1. März endet die derzeit noch bestehende Maskenpflicht in unseren Reisebussen. Zusammen mit der 2G-Regel laufen nun 7. April auch die sonstigen noch verbliebenen pandemiebedingten Einschränkungen auf unseren Reisen aus. Mit einer Ausnahme: Um Mitreisende weiterhin vor einer Infektion mit dem Corona-Virus zu schützen, gilt auch nach dem 7. April die Vorgabe, dass positiv getestete Gäste nicht am gemeinsamen Reiseprogramm teilnehmen können. Wie bisher bieten wir in einem solchen Fall betroffenen Gästen eine angemessene Lösung zur Weiter- oder Heimreise bzw. die bestmögliche Betreuung im Zielgebiet an.
Wir werden alle Gäste mit Reisebeginn ab dem 7. April zusammen mit ihren Reiseunterlagen über die Änderung bei der Teilnahmevoraussetzung informieren. Zudem weisen wir gebuchte Gäste bei Buchung und mit den Reiseunterlagen auf die jeweiligen behördlichen Vorschriften und Einreisebestimmungen ihres Reiselandes hin. Somit ist sichergestellt, dass alle Gäste informiert sind, wenn in einem Zielgebiet abweichend zu unseren Vorgaben weiterhin eine Pflicht zum Nachweis einer vollständigen Impfung besteht.
Für Umbuchungen und Stornierungen gelten im Jahr 2023 die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Stand: 23. Februar 2023
Aus Sicherheitsgründen nicht bereisbare Länder und Regionen
Für diese Länder und Regionen gilt aktuell eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, eine Reisedurchführung ist daher nicht möglich:
- Afghanistan
- Ägypten: Norden der Sinai-Halbinsel, ägyptisch-israelisches Grenzgebiet (mit Ausnahme von Taba) und entlegene Gebiete der Sahara
- Äthiopien: Regionen Tigray, Afar, Amhara, sowie Teile von Oromia, Somali, Benishangul-Gumuz und Gambella
- Algerien: Grenzgebiete zu Tunesien, Libyen, Niger, Mali, Mauretanien und zur Westsahara
- Armenien: Gesamtes Grenzgebiet zu Aserbaidschan sowie Region Berg-Karabach
- Aserbaidschan: Aserbaidschanisch kontrollierte Gebiete von Berg-Karabach und gesamtes Grenzgebiet zu Armenien
- Belarus
- Burkina Faso mit Ausnahme der Hauptstadt Ouagadougou
- Elfenbeinküste: Grenzgebiete zu Liberia, Mali und Burkina Faso
- Eritrea
- Haiti
- Irak mit Ausnahme der Region Kurdistan-Irak
- Iran
- Jemen
- Kamerun: Region Extrême-Nord (einschließlich des Tschadsees), Regionen North-West und South-West, Grenzgebiete zu Nigeria, zu Tschad, zur Zentralafrikanischen Republik sowie Bakassi Halbinsel
- Libanon: Bekaa-Ebene nördlich von Baalbek sowie grenznahe Gebiete zu Syrien und Israel und palästinensische Flüchtlingslager
- Libyen
- D.R. Kongo: Östliche und nordöstliche Landesteile inklusive der Grenzregion zu Uganda
- Mali
- Mauretanien: Grenzgebiete zu Algerien und Mali
- Mosambik: Provinz Cabo Delgado im Norden des Landes
- Myanmar
- Niger mit Ausnahme der Städte Agadez, Zinder, Moradi, Tahoua und Dosso
- Nigeria: nördliche Bundesstaaten Borno, Gombe, Kaduna, Kano, Sokoto Yobe, Sokoto, Katsina, Zamfara und Jigawa, Norden des Bundesstaats Adamawa
- Pakistan: Nordwestliche Grenzprovinz zu Afghanistan (NWFP), „Line of Control“ zu Indien und Belutschistan
- Palästinensische Gebiete: Gazastreifen
- Philippinen: Halbinsel Zamboanga, nördliches Mindanao, Davao-Region, Soccsksargen, Sulu-Archipel und Süd-Palawan
- Russland: Verwaltungsbezirke (Oblasts) im Grenzgebiet zur Ukraine
- Somalia
- Südsudan
- Syrien
- Tschad: Grenzgebiete zu Kamerun, zur Zentralafrikanischen Republik und zu Libyen sowie Region des Tschadsees
- Ukraine
- Venezuela: Grenzgebiete zu Kolumbien und Brasilien
- Zentralafrikanische Republik
Zusätzlich bieten wir derzeit aufgrund der aktuellen Sicherheitslage in folgende Staaten und Regionen keine Reisen an:
- Ägypten: Gesamte Sinai-Halbinsel mit Ausnahme von Sharm-el-Sheikh, Ausflüge und Aufenthalte in nicht ausreichend gesicherte Gebiete der Sahara
- Algerien
- Äthiopien mit Ausnahme von Umsteigeverbindungen am internationalen Flughafen von Addis Abeba
- Bangladesch
- Benin: Region Alibori im Norden einschließlich Nationalpark „W“ und Pendjari-Park sowie Grenzgebiete zu Burkina Faso und Niger
- Burkina Faso
- Burundi
- Dschibuti
- Ecuador: Grenzregion zu Kolumbien
- Georgien: Provinzen Abchasien, Südossetien und grenznah zu diesen Provinzen liegende Gebiete
- Ghana: Gesamter Norden, insbesondere die Grenzregion zu Burkina Faso
- Honduras mit Ausnahme der archäologischen Zone von Copán bei Anreise über Guatemala
- Indien: Jammu und Kaschmir mit Ausnahme von Ladakh sowie der Nordosten einschließlich dem Bundesstaat Assam
- Indonesien: Provinzen Papua, West-Papua, Aceh und die Stadt Ambon auf den Molukken
- Israel: Grenzgebiete zum Libanon, zu Syrien, Ägypten und zum Gaza-Streifen; keine Besichtigungen in der Altstadt von Jerusalem an Freitagen und hohen jüdischen oder muslimischen Feiertagen
- Kamerun
- Kenia: Grenzregion zu Somalia einschließlich der Provinz Lamu
- Kolumbien mit Ausnahme von Bogota und Umgebung, der Nordküste von Cartagena in Richtung Osten bis Riohacha, der Region Mompós, der Kaffeeregion mit Medellin sowie Neiva, San Agustin und Popáyan
- Kongo (Demokratische Republik)
- Korea (Demokratische Volksrepublik)
- Kosovo: Gemeinden Nord-Mitrovica, Zvecan, Leposavic und Zubin Potok im nördlichen Grenzgebiet zu Serbien
- Libanon
- Malaysia: Osten der Provinz Sabah auf Borneo und vorgelagerte Insel
- Malediven: Hauptstadt Male
- Mali
- Marokko: Westsahara, Grenzgebiete zu Algerien mit Ausnahme der touristisch erschlossenen Regionen um Zagora (Draa-Tal) und Erfoud/Merzouga (Erg Chebbi)
- Mauretanien
- Mexiko: Gesamte Grenzregion zu den USA, die Bundesstaaten Colima, Guanajuato, Guerrero mit Ausnahme von Tagesausflügen nach Taxco, Michoacan, Sinaloa, Tamaulipas, Zacatecas sowie die Straße zwischen San Cristobal und Palenque im südlichen Bundesstaat Chiapas
- Republik Moldau
- Mosambik: Gesamter Norden mit Bezirk Pemba in der Provinz Cabo Delgado sowie die Provinz Niassa
- Nepal: Terai mit Ausnahme des Chitwan-Nationalparks
- Nicaragua: Gesamte Atlantikregion sowie die nördlichen Departments Estelí, Jinotega, Matagalpa und Nueva Segovia
- Niger
- Nigeria
- Pakistan
- Panama: Darien-Region im Grenzgebiet zu Kolumbien
- Peru: Abgelegene Regionen am Ostrand der Anden im Bereich der Flüsse Apurimac, Ene und Mantaro
- Ruanda: Gebiete nördlich der Nationalstraßen 4 und 8 an der Grenze zur D.R. Kongo
- Russland
- Senegal: entlegene Grenzgebiete zu Mali und Mauretanien; Südprovinz Casamance mit Ausnahme der Hauptstraße Ziguinchor zur Grenze nach Guinea-Bissau
- Sudan
- Tadschikistan: Gesamtes Grenzgebiet zu Afghanistan inkl. Bezirk Ischkaschim in der Autonomen Provinz Berg Badachschan
- Tansania: Süden der Provinz Mtwara an der Grenze zu Mosambik
- Thailand: Südliche Provinzen Narathiwat, Pattani, Songkla und Yala
- Tschad
- Tunesien: Grenzgebiete zu Algerien und Libyen, Süden südlich der Linie Tozeur – Douz - Ksar Ghilane - Tatouine – Zarzis; Provinz Kasserin
- Uganda: Gebiet südlich der Linie Bunagana – Kyyanika einschließlich des Mgahinga Gorilla Nationalparks, alle unmittelbaren Grenzgebiete zur D.R. Kongo und zum Südsudan
- Venezuela
Stand: 12. Dezember 2022
Teilnahmevoraussetzung für unsere Reisen
Für die Teilnahme an unseren Reisen gilt bis zum 7. April die 2G-Regel. Die Teilnahme an unseren Reisen ist bis zu diesem Stichtag nur Geimpften mit Nachweis eines vollständigen Impfschutzes bzw. Genesenen mit entsprechendem Nachweis möglich. Dies gilt auch für Kinder ab zwölf Jahren.
An Covid-19 erkrankte sowie positiv getestete Gäste sind von der Teilnahme an unseren Reiseprogrammen ausgeschlossen.
Unsere Bestimmungen richten sich nach den entsprechenden Vorgaben des deutschen Gesetzgebers (Infektionsschutzgesetz), das zum 7.April ausläuft. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass ab dem 1. Oktober 2022 ein vollständiger Impfschutz nur nach einer Dreifach-Impfung besteht. Gelten in einzelnen Reiseländern abweichende, strengere Bestimmungen, gelten diese. In diesem Fall informieren wir Sie über die länderbezogenen Reiseinformationen.
Unabhängig von diesen Teilnahmevoraussetzungen gelten für alle Reisen unsere bekannten allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Stand: 23. Februar 2023
Gemeinschaftliche Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen Stand: 1. Juni 2022
Reiseversicherung
Die neuen Reiseschutz-Pakete der Allianz Travel, welche wir Ihnen gerne vermitteln, enthalten jetzt eine COVID-19-Absicherung.
FAQs zur Reisedurchführung
Unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen unserer Gäste rund um die Reisedurchführung in der Pandemie.