Reisesicherheit aktuell

Vietnam: Taifun Yagi trifft auf Nordvietnam

Der Taifun Yagi hat aktuell in mehreren nördlichen Provinzen Vietnams schwere Schäden verursacht. Mehrere Menschen wurden getötet und über hundert Menschen verletzt. In Reaktion auf darauf hat das Auswärtige Amt am 10. September seinen Reise- und Sicherheitshinweis zu Vietnam aktualisiert. Wörtlich heißt es:

„Von einem Besuch Nordvietnams – auch der Provinzen Sapa, Lao Cai, Cao Bang, Quang Ninh und Ha Giang - wird dringend abgeraten.

In Nordvietnam besteht aktuell eine stark erhöhte Gefahr von Erdrutschen und Überschwemmungen. Ausgelöst durch Tropensturm Yagi haben schwere Niederschläge in den Provinzen nördlich und westlich von Hanoi Straßen, Verkehrswege und Infrastruktur beschädigt. Dies betrifft auch die Regionen Sapa, Lao Cai, Cao Bang, Quang Ninh und Ha Giang. Straßen nach Sapa sind zum Teil durch Erdrutsche betroffen, alle touristische Attraktionen sind geschlossen. In den kommenden Tagen wird mit weiteren Niederschlägen gerechnet.

In den nördlichen Küstenregionen einschließlich der Halong-Bucht muss aufgrund von Schäden an der Infrastruktur und Stromversorgung mit Einschränkungen gerechnet werden. Bis auf Weiteres sind alle Ausflugsfahrten in der Halong-Bucht eingestellt.

Es besteht überall in der Region, einschließlich Hanoi, die Gefahr von Baumbruch und umstürzender Bäume.

Aufgrund starker Regenfälle steigen entlang des Roten Flusses aktuell die Wasserpegel stark an. In Hanoi werden daher Überschwemmungen erwartet….. Bis mindestens 11. September wird ein weiterer Anstieg der Wasserpegel des Roten Flusses wie auch anderer Flüsse in Nordvietnam erwartet. Für die kommenden Tage werden für ganz Nordvietnam, einschließlich Hanoi, weitere starke Regenfälle vorhergesagt.“

Derzeit reisen keine Gäste von uns in Vietnam. Unsere nächste Abreise ist für den 14. September geplant. Zunächst führt diese Reise in den nicht betroffenen Süden des Landes, Nordvietnam wird erst am 22. September erreicht. Weitere Reisen nach Vietnam starten ab dem 8. Oktober in dichter Folge.

Wir beobachten die weiteren Auswirkungen des Sturms genau, passen ggf. kurzfristig unsere Programme vor Ort an und informieren umgehend die betroffenen Gäste.

Aktuell gehen wir aber davon aus, dass wir unsere Reisen wie geplant durchführen können. Unsere Reiseleitenden berücksichtigen selbstverständlich jederzeit etwaige Vorschriften und Empfehlungen der lokalen Behörden.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Vietnam-Reisen im Jahr 2024 gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Stand: 10. September 2024

Link zum Auswärtigen Amt

Weltweit: WHO ruft wegen Mpox internationale Notlage aus

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat am 14. August wegen einer neuen Variante der Viruskrankheit Mpox in Afrika die höchste Alarmstufe ausgerufen. Die WHO ruft somit eine "gesundheitliche Notlage internationaler Reichweite" aus, da sie das Risiko sieht, dass sich Mpox nach 2022 erneut international ausbreiten und in mehreren Ländern zum Gesundheitsrisiko werden könnte. Als besorgniserregend wird unter anderem eine neue Virus-Variante gesehen, die Ende 2023 im Osten der Demokratischen Republik Kongo entdeckt wurde, ansteckender sein könnte als bisherige Varianten und schwerere Krankheitsverläufe auslösen könnte. Konkrete Folgen hat die Notlageerklärung nicht. Vielmehr soll dieser Schritt Behörden in aller Welt alarmieren, sich auf mögliche Ausbrüche vorzubereiten, was sich auch beim letzten Ausbruch 2022 bewährt hat.

Das Mpox-Virus (Kurzform von Monkeypox, früher auch Affenpocken genannt) ist mit dem klassisches Pockenvirus (Variola-Virus) verwandt. Das Virus ist auf den Menschen übertragbar und löst eine fieberhafte, pockenähnliche Erkrankung aus, die in der Regel deutlich milder als die Pocken verläuft. Schwerere Krankheitsverläufe können jedoch ebenfalls auftreten. Eine Schutzimpfung ist verfügbar und reduziert das Risiko eines Krankheitsausbruchs bzw. mildert den Krankheitsverlauf ab.

Das Auswärtige Amt hat in den letzten Tagen bereits für einige betroffene Länder seine Reise- und Sicherheitshinweise überarbeitet und schreibt wortwörtlich: „Das Mpox-Virus (Affenpocken) wird vorrangig durch engen Kontakt mit Erkrankten übertragen. Kontakt mit Wunden, Körperflüssigkeiten, Atemtröpfchen sowie kontaminierten Gegenständen kann ebenso zu einer Infektion führen. Bei sexuellem Kontakt besteht grundsätzlich ein hohes Mpox-Übertragungsrisiko.“

Wir werden die weitere Lage-Entwicklung in enger Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden und dem Auswärtigen Amt intensiv beobachten und Sie bei Bedarf umgehend und aktuell informieren.

Zusammen mit den Buchungsunterlagen übermitteln wir allen unseren Gästen der betroffenen Länder den jeweils aktuellen medizinischen Reisehinweis des Auswärtigen Amtes. Sie sind somit über das mögliche Vorkommen von Mpox und über die erforderlichen Schutzmaßnahmen informiert.

 

Stand: 16. August 2024

 

 

Kenia: Auswärtiges Amt aktualisiert seinen Sicherheitshinweis

In Kenia kommt es aufgrund geplanter Steuererhöhungen der Regierung derzeit zu massiven Protesten der Bevölkerung. Besonders betroffen ist die Hauptstadt Nairobi, aber auch in Mombasa und anderen Städten des Landes protestieren die Menschen, begleitet von gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den Sicherheitskräften und Demonstranten.

In Reaktion auf die aktuellen Ereignisse hat das Auswärtige Amt am 26. Juni seinen Reise- und Sicherheitshinweis zu Kenia aktualisiert und ruft zu erhöhter Vorsicht auf. Wörtlich heißt es:

„Aufgrund geplanter Steuererhöhungen im kenianischen Haushaltsgesetz kommt es derzeit in Nairobi, Mombasa und anderen Städten Kenias immer wieder zu zum Teil gewaltsamen Demonstrationen und Auseinandersetzungen zwischen den Sicherheitskräften und Demonstranten. Dabei werden auch Schusswaffen gegen die Demonstranten eingesetzt, ebenso Wasserwerfer und Tränengas; es kommt zu Verhaftungen. Es gab in den vergangenen Tagen Tote und Verletzte. Weitere Demonstrationen und (gewaltsame) Auseinandersetzungen sind angekündigt.“

Aktuell reisen keine Gäste von uns in Kenia. Die nächsten Abreisen sind für Ende September geplant.

Wir beobachten die Entwicklung sehr aufmerksam und folgen den Verhaltensratschlägen des Auswärtigen Amtes, gehen aber davon aus, dass wir unsere Reisen nach Kenia wie geplant durchführen können.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen nach Kenia im Jahr 2024 gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Stand: 9. September 2024

Link zum Auswärtigen Amt

Süd- und Mittelamerika: Deutlicher Anstieg an Dengue-Fieber-Infektionen

In diesem Jahr hat die Zahl der Infektionen mit dem Dengue-Virus in einigen Ländern Süd- und Mittelamerikas deutlich zugenommen. Besonders betroffen sind derzeit Brasilien, Peru und Costa Rica.

Auch in Nachbarländern steigt die Infektionszahl in den letzten Monaten teilweise deutlich an.

Die Gesundheitsbehörden der betroffenen Länder haben flächendeckend Maßnahmen zur Bekämpfung von Mücken ergriffen.

Das Dengue-Virus wird von tagaktiven Mücken (Aedes-Mücken) übertragen. Symptome einer Dengue-Infektion sind Hautausschläge, Fieber und ausgeprägte Gliederschmerzen. Während eine Erstinfektion meist ohne größere Komplikationen ausheilt, sind bei einer wiederholten Infektion auch schwerere Krankheitsverläufe möglich. Immunität nach Erkrankung entsteht nur gegenüber dem Virus-Subtyp, mit dem die Infektion erfolgt ist, nicht gegenüber den anderen der insgesamt vier Virustypen.

Zur Vorbeugung einer Infektion raten Reisemediziner und tropenmedizinische Institute in den betroffenen Regionen zu konsequentem Mückenschutz, also bei Aufenthalten im Freien zu geschlossener Kleidung und zum Auftragen von Mückenschutzmitteln an freien Körperstellen.

Zusammen mit den Buchungsunterlagen übermitteln wir allen unseren Gästen der betroffenen Länder den jeweils aktuellen medizinischen Reisehinweis des Auswärtigen Amtes. Sie sind somit über das häufige Vorkommen von Dengue und über die erforderlichen Schutzmaßnahmen informiert.

In Reaktion auf die zunehmende Zahl von Neuerkrankungen fordern wir zusätzlich unsere Reiseleiter auf, alle Gäste unmittelbar nach Ankunft in den betroffenen Ländern über das aktuell vermehrte Auftreten der Krankheit zu informieren und ihnen nochmals einen konsequenten Mückenschutz nahe zu legen.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen nach Süd- und Mittelamerika im Jahr 2024 gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Stand: 1. Juli 2024

Aus Sicherheitsgründen nicht bereisbare Länder und Regionen

Für diese Länder und Regionen gilt aktuell eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, eine Reisedurchführung ist daher nicht möglich:

  • Afghanistan
  • Ägypten: Norden der Sinai-Halbinsel, ägyptisch-israelisches Grenzgebiet (mit Ausnahme von Taba) und entlegene Gebiete der Sahara
  • Äthiopien: Regionen Tigray, Amhara, Oromia, Somali, Benishangul-Gumuz, Gambella und Grenzregionen zu Eritrea, Südsudan und Kenia
  • Algerien: Grenzgebiete zu Tunesien, Libyen, Niger, Mali, Mauretanien und zur Westsahara
  • Armenien: Gesamtes Grenzgebiet zu Aserbaidschan sowie Region Berg-Karabach
  • Aserbaidschan: Region Berg-Karabach und gesamtes Grenzgebiet zu Armenien
  • Belarus
  • Burkina Faso mit Ausnahme der Hauptstadt Ouagadougou
  • Elfenbeinküste: Grenzgebiete zu Mali und Burkina Faso einschließlich des Comoé-Nationalparks und der Stadt Bouna
  • Eritrea: alle Grenzgebiete
  • Haiti
  • Irak mit Ausnahme der Region Kurdistan-Irak
  • Iran
  • Israel
  • Japan: Umgebung des Kernkraftwerks Fukushima
  • Jemen
  • Kamerun: Region Extrême-Nord (einschließlich des Tschadsees), Regionen North-West und South-West, Grenzgebiete zu Nigeria, zu Tschad, zur Zentralafrikanischen Republik sowie Bakassi-Halbinsel
  • D.R. Kongo: Östliche und nordöstliche Landesteile inklusive der Grenzregion zu Uganda sowie die Grenzregionen zur Zentralafrikanischen Republik und zum Südsudan
  • Libanon 
  • Libyen
  • Mali 
  • Mauretanien: Grenzgebiete zu Algerien und Mali
  • Mosambik: Provinzen Cabo Delgado und Nampula im Norden des Landes
  • Myanmar
  • Niger 
  • Nigeria: nördliche Bundesstaaten Bauchi, Gombe, Kaduna, Kano, Sokoto, Yobe, Katsina, Zamfara und Jigawa, Norden des Bundesstaats Adamawa und Osten des Bundesstaates Nassarawa
  • Pakistan: Nordwestliche Grenzprovinz zu Afghanistan (NWFP), „Line of Control“ zu Indien und Belutschistan 
  • Palästinensische Gebiete
  • Philippinen: Halbinsel Zamboanga, Mindanao, Davao-Region, Soccsksargen und Sulu-Archipel
  • Russland: Verwaltungsbezirke (Oblasts) im Grenzgebiet zur Ukraine
  • Somalia
  • Sudan
  • Südsudan
  • Syrien
  • Tschad: Grenzgebiete zu Kamerun, zur Zentralafrikanischen Republik und zu Libyen sowie Region des Tschadsees
  • Ukraine
  • Venezuela: Grenzgebiete zu Kolumbien und Brasilien
  • Zentralafrikanische Republik


Zusätzlich bieten wir derzeit aufgrund der aktuellen Sicherheitslage in folgende Staaten und Regionen keine Reisen an:

  • Ägypten: Gesamte Sinai-Halbinsel mit Ausnahme von Sharm-el-Sheikh, Ausflüge und Aufenthalte in nicht ausreichend gesicherte Gebiete der Sahara, Grenzgebiete zu Libyen und Sudan
  • Algerien
  • Äthiopien mit Ausnahme von Umsteigeverbindungen am internationalen Flughafen von Addis Abeba
  • Bangladesch
  • Benin: Region Alibori im Norden einschließlich Nationalpark „W“ und Pendjari-Park sowie Grenzgebiete zu Burkina Faso und Niger
  • Burkina Faso
  • Burundi
  • Dschibuti: Grenzgebiete zu Somalia, Eritrea und Äthiopien
  • Ecuador: Esmeraldas, der Süden der Stadt Guayaquil, Grenzregion zu Kolumbien
  • Eritrea
  • Georgien: Provinzen Abchasien, Südossetien und grenznah zu diesen Provinzen liegende Gebiete
  • Ghana: Gesamter Norden, insbesondere die Grenzregion zu Burkina Faso
  • Honduras mit Ausnahme der archäologischen Zone von Copán Ruinas 
  • Indien: Jammu, Kaschmir und Manipur sowie der Nordosten einschließlich dem Bundesstaat Assam, der äußerste Norden von Andhra Pradesh und der äußerste Osten von Maharashtra
  • Indonesien: Provinzen Papua, West-Papua, Aceh und die Stadt Ambon auf den Molukken
  • Irak
  • Jordanien: Grenzgebiete zu Syrien nördlich der N10 mit Ausnahme von Umm Qais und der Stadt Irbid, Grenzgebiete zum Irak
  • Kamerun
  • Kenia: Grenzregion zu Somalia einschließlich der Provinz Lamu und Aufenthalte im Stadtzentrum von Nairobi und Mombasa
  • Kirgisistan: Region Batken
  • Kolumbien mit Ausnahme von Bogotá und Umgebung, der Nordküste von Cartagena in Richtung Osten bis Riohacha, der Region Mompós, der Kaffeeregion mit Medellin sowie Neiva, San Agustin und Popáyan
  • Kongo (Demokratische Republik)
  • Korea (Demokratische Volksrepublik)
  • Kosovo: Gemeinden Mitrovica, Nord-Mitrovica, Zvecan, Leposavic und Zubin Potok im nördlichen Grenzgebiet zu Serbien
  • Madagaskar: Provinz Andosy, Strände in der Umgebung von Tulear und Mehrtagestouren am Tsiribihina-Fluss
  • Malaysia: Osten der Provinz Sabah auf Borneo und vorgelagerte Insel, Grenzregion zu Thailand
  • Malediven: Hauptstadt Male
  • Mali
  • Marokko: Westsahara, Grenzgebiete zu Algerien mit Ausnahme der touristisch erschlossenen Regionen um Zagora (Draa-Tal) und Erfoud/Merzouga (Erg Chebbi)
  • Mauretanien
  • Mexiko: Gesamte Grenzregion zu den USA, die Bundesstaaten Colima, Guanajuato, Guerrero (mit Ausnahme von Tagesausflügen nach Taxco), Michoacan, Sinaloa, Tamaulipas, Zacatecas, Jalisco sowie die Straße zwischen San Cristóbal und Palenque im südlichen Bundesstaat Chiapas
  • Republik Moldau
  • Mosambik: Gesamter Norden mit Bezirk Pemba in der Provinz Cabo Delgado sowie die Provinz Niassa
  • Nepal: Terai mit Ausnahme des Chitwan-Nationalparks
  • Nicaragua: Gesamte Atlantikregion sowie die nördlichen Departments Estelí, Jinotega, Matagalpa, Madriz und Nueva Segovia
  • Nigeria
  • Pakistan
  • Panama: Darien-Region im Grenzgebiet zu Kolumbien
  • Papua-Neuguinea: Hochlandprovinzen sowie die Insel Bougainville
  • Paraguay: Provinzen San Pedro und Conceptiòn
  • Peru: Abgelegene Regionen am Ostrand der Anden im Bereich der Flüsse Apurimac, Ene und Mantaro, Grenzgebiet zu Kolumbien 
  • Ruanda: Grenzgebiet zur D.R. Kongo, Grenzgebiet zu Burundi
  • Russland
  • Sambia: Grenzgebiete zur D.R. Kongo, Mosambik und Angola
  • Senegal: entlegene Grenzgebiete zu Mali und Mauretanien; Südprovinz Casamance mit Ausnahme der Hauptstraße Ziguinchor zur Grenze nach Guinea-Bissau
  • Tadschikistan: Gesamtes Grenzgebiet zu Afghanistan inkl. Bezirk Ischkaschim in der Autonomen Provinz Berg Badachschan, Grenzregion zu Kirgisistan (Region Sughd)
  • Tansania: Süden der Provinz Mtwara an der Grenze zu Mosambik
  • Thailand: Südliche Provinzen Narathiwat, Pattani, Songkla und Yala
  • Togo: Grenzgebiet zu Burkina-Faso sowie der gesamte Norden
  • Tschad
  • Tunesien: Grenzgebiete zu Algerien und Libyen, Süden südlich der Linie Tozeur – Douz - Ksar Ghilane - Tatouine – Zarzis; Provinz Kasserin
  • Turkmenistan: Grenzgebiete zu Afghanistan
  • Türkei: Äußerster Südosten einschließlich der Grenzgebiete zu Syrien und Irak
  • Uganda: Gebiet südlich der Linie Bunagana – Kyanika einschließlich des Mgahinga Gorilla Nationalparks, Semliki Nationalpark, alle unmittelbaren Grenzgebiete zur D.R. Kongo und zum Südsudan
  • Usbekistan: Grenzgebiete zu Afghanistan
  • Venezuela

Stand: 31. Juli 2024

Gemeinschaftliche Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen Stand: 30. Mai 2024
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